Laut dem neuen Staat-Regionen-Abkommen 59/2025 dürfen zwischen Grundausbildung und vollständigen Weiterbildungen keine Zeiträume von mehr als zehn Jahren liegen. Überschreitet der Zeitraum zwischen zwei Kursen – sowohl zwischen Grundausbildung und Weiterbildung als auch zwischen zwei vollständigen Weiterbildungen – die Frist von zehn Jahren, muss die Grundausbildung erneut absolviert werden, da sie laut SRA 59/2025 als verfallen gilt.
Diese Fälligkeitsberechnung wurde nun ebenfalls in AsiX integriert.
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, mussten wir die Berechnungsmethode anpassen und das Inkrafttreten des SRA am 19.05.2025 als Stichdatum festlegen. Das bedeutet, dass Ausbildungen endgültig verfallen, wenn innerhalb der zehn Jahre vor dem 19.05.2025 keine gültige Weiterbildung absolviert wurde.
Sollten Sie eine gültige Weiterbildung besucht haben, die bisher noch nicht in AsiX eingetragen wurde, empfehlen wir Ihnen, diese nachzutragen, damit Ihre Datensätze wieder korrekt und vollständig sind.